Liebe Gäste,
bitte beachten Sie folgende Hinweise beim Befahren des Brombachsees mit eigenen Booten:
Zulassungs- u. genehmigungsfrei:
Befahren des Sees mit Wasserfahrzeugen ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 m sind und keine Wohn-, Koch- oder Sanitäreinrichtungen besitzen.
Zulassungs- bzw. genehmigungspflichtig:
Elektromotorboote, wobei die Motorleistung höchstens 4,0 kW betragen darf und die Bootslänge auf höchstens 9,20 m beschränkt ist.
Segelboote, die mit einem Elektrohilfsmotor oder mit einer Wohneinrichtung (allseitig geschlossener Aufbau mit einer lichten Höhe von mehr als 120 cm) ausgestattet sind.
Für den Igelbachsee werden grundsätzlich keine Zulassungen bzw. Genehmigungen erteilt.
Anträge auf Zulassung/Genehmigung nach der Bayerischen Schifffahrtsordnung sind an das
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
-Sachgebiet 42-
Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg
Tel.: 09141/ 902-262
zu richten.
Das Befahren mit Booten ist auf dem gesamten See mit Ausnahme der abgegrenzten Naturschutzzonen und Badebereiche gestattet.
Auskunft: Zweckverband Brombachsee, Tel.: 09144/ 571
Hier können Sie sich Boote u. Tretboote ausleihen!